Jagdrecht

Die Aufteilung des Jagdrechts in die beiden Hauptfelder des objektiven Rechts, also die Einhaltung aller Normen und Regeln, und des subjektiven Rechts, also der Regelung und Gewährleistung sowohl der Unterlassung als auch der Veranlassung konkreter Befugnisse ist Teil unserer Rechtsvertretung im Streitfall. Fundiertes Wissen und jahrelange Erfahrung in diesem Thema können wir Ihnen an allen drei Standorten unserer Sozietät bieten.